Reiseversicherung

Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus

Aufgrund der verbesserten Situation wird die Europäische Reiseversicherung COVID-19 ab sofort so lange nicht als Pandemie und damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung als Ausschlussgrund einstufen, wie die Situation stabil bleibt und es nicht wieder zu einem verstärkten Auftreten (zweite Infektionswelle) und damit zu Verschärfungen der Maßnahmen insbesondere auch der Reisebeschränkungen kommt.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend diesen Reiseschutz bei der Buchung oder auch nachträglich zu buchen. Gerne übernehmen auch wir für Sie diese Ergänzung direkt über unser Buchungssystem. Sagen Sie uns einfach Bescheid! Bei der nachträglichen Hinzufügung gilt der Schutz allerdings erst 10 Tage nach Abschluss!